Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft Tropische und Subtropische Agrarforschung (ATSAF) e.V. wurde im November 1989 als eine Arbeitsgemeinschaft der Bundesforschungsanstalten, Universitätsinstitute sowie anderen Forschungsinstitutionen mit Bezug zur tropischen und subtropischen Agrarforschung auf der Grundlage einer interministeriellen Vereinbarung des BML, BMZ und BMFT gegründet. Die auf eine Zahl von maximal 100 begrenzten Mitglieder konnten für höchstens 2-3 Jahre gewählt werden. ATSAF wurde am 16. Januar 1990 als e.V. ins Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Die Zielsetzungen waren:

  • Die Förderung der Agrarforschung für eine nachhaltige, ökologisch und sozio-ökonomisch angepasste agrarische und forstliche Entwicklung in den Ländern der Tropen und Subtropen.
  • Die Stärkung des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet.
  • Die Stärkung des Problembewusstseins der Öffentlichkeit für Fragen der internationalen Agrarforschung.

Daraus ergaben sich schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Beratung der Bundesregierung (BMZ, BMVEL, BMBF u.a.) im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der CGIAR sowie bei der Formulierung, Planung und Ausführung von wissenschaftlichen Aktivitäten in den Tropen und Subtropen.
  • Die Förderung einer verstärkten Mitwirkung der deutschen Agrarforschung bei internationalen Forschungszentren.
  • Die Vermittlung von Forschungskontakten und die Koordinierung von Forschungsaktivitäten im Bereich der tropischen und subtropischen Agrarforschung.
  • Die Information von interessierten Kreisen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der nationalen und internationalen Agrarforschung.

ATSAF e. V. unterhielt eine Geschäftsstelle in Bonn und stand unter der Leitung eines gewählten Vorstands (sieben Mitglieder) bestehend aus Vertreter*innen von Forschungsinstituten und Universitäten sowie den Vertreter*innen der Ministerien. Die Geschäftsführung erfolgte durch zwei delegierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Bundesforschungsanstalten (i.e. FAL). Für die Durchführung der Aufgabenbereiche standen bis zu 10 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und die Expertise von Mitgliedern bereit.

Die berufenen Mitglieder zahlten keine Vereinsbeiträge. Für die Durchführung der Aufgaben standen projektbezogene Zuwendungen der 3 Ministerien sowie eingeworbene Drittmittel bereit. Die Beratungsaufgaben der Geschäftsstelle und der einbezogenen Mitglieder für das BMZ wurden auf der Grundlage eines GTZ-Vertrags abgewickelt. ATSAF fungierte als Auftragnehmer der GTZ.

Nach Aufkündigung der interministeriellen Vereinbarung durch die Partnerministerien erfolgte 1997 eine Umstrukturierung des Vereins, verbunden mit der Auflösung der Geschäftsstelle und der Kündigung aller Mitarbeiter.

Der Verein gab sich 1998 eine neue Satzung als offener und beitragspflichtiger „Mitglieder-Verein“ für Wissenschaftler*innen mit Interesse an der Internationalen Forschung und Entwicklung für Ernährungssicherung, Armutsbekämpfung und nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen.