Kongress-Reise-Stipendien für Promovierende

ATSAF vergibt auf Antrag Kongress-Reise-Stipendien an Promovierende an deutschen Hochschulen, die sich in ihrer Doktorarbeit im weitesten Sinne mit Themen aus den entwicklungs- und tropenorientierten Ressourcen-, Umwelt-, Forst-, Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften befassen, und die Ergebnisse ihrer Arbeit auf internationalen Tagungen oder Konferenzen im Ausland vorstellen möchten.

ATSAF vergibt pro Quartal bis zu drei Kongressreisestipendien. In einem Quartal nicht vergebene Stipendien werden ins folgende Quartal übertragen.

Mit diesem Programm möchte ATSAF den Beitrag deutscher Forschungseinrichtungen zur Lösung globaler Entwicklungsprobleme international sichtbarer machen und Promovierenden bereits während ihrer Doktorarbeit die Gelegenheit bieten, sich mit Fachkolleg*innen international auszutauschen und zu vernetzen.

Antragsberechtigt sind Doktorand*innen im fortgeschrittenen Stadium ihrer Promotion bis zu einem Jahr nach Abschluss der Promotion (Datum der Promotionsurkunde). Mit der Bewerbung ist die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Hochschule sowie die ATSAF Mitgliedschaft nachzuweisen.

Bei erfolgreicher Antragstellung gewährt ATSAF einen Zuschuss zu den Reise-, Aufenthalts- und Kongresskosten, dessen Höhe vom Zielkontinent abhängig ist. Informationen zu ehemaligen Stipendiat*innen finden Sie hier.

Genaue Angaben zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dieser pdf Datei.